Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SCHNEIDER + PEKLAR Speditions-Partner GmbH, Cargo Nord Ring 299, 1300 Wien-Flughafen

Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für sämtliche durch SCHNEIDER + PEKLAR (SP) erbrachte logistische-, speditionelle- und Transportleistungen. Subsidiär gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), ersichtlich auf www.wko.at, in der jeweils geltenden Fassung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich, soweit schriftlich ausdrücklich zugestimmt wurde.

Offerte, Informationen:
Angebote von SP basieren auf den jeweils aktuellen Raten, Tarifen und Wechselkursen und sind freibleibend bis zum Festabschluss (Bestätigung des jeweils einzelnen Auftrags durch SP bzw. Übermittlung des AWB für Luftfracht gem. Warschauer Abkommen). Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt. Unbefugte Weitergabe an Dritte kann mit einer Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 10.000,00 (vorbehaltlich darüberhinausgehenden Schadenersatzes) sanktioniert werden. SP ist bei der Erstellung von Offerten nicht zur Überprüfung von Angaben des Auftraggebers verpflichtet. Mitgeteilte Preise basieren auf den ungeprüften Angaben und können sich aufgrund der tatsächlichen Eigenschaften beförderter Güter (z.B. Dimension, Gefahrgut, usw.) ändern. Der Auftraggeber hat SP auf allfällige Gefahren oder gesetzliche Verbote (z.B. Ex-/Importbeschränkungen, Immaterialgüterrechte, usw.) im Zusammenhang mit seinen Gütern hinzuweisen und haftet für alle diesbezüglichen Schäden. Im Falle rechtlicher Unklarheiten oder Risiken (insb. auch mangelnder Versicherungsdeckung) ist SP nicht verpflichtet die Dienstleistungen aus- bzw. fortzuführen. Auskünfte über Lieferfristen und -termine, Zölle, Gebühren, Steuern oder dergleichen sind unverbindlich. Speditionsaufträge nach GDP-/TAPA-/IFS-Regularien und Gefahrguttransporte bedürfen der ausdrücklichen Rückbestätigung durch SP.

Übernahme von Gütern, Ladung, Ausführung der Leistung:
Bei der Übernahme von Gütern ist SP nicht zur Überprüfung auf Schäden, Fehlmengen oder auf Mängel bzw. Eignung der Verpackung verpflichtet (ausgenommen augenscheinliche Schäden). Insb. bei Luftfrachtsendungen kann es zu notwendigen Überprüfungen, inkl. Öffnen einzelner Sendungen, kommen. Soweit diese an SP beauftragt werden, haftet SP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. SP ist berechtigt, Frachtdokumente auszustellen und zu versenden und handelt in diesem Fall im Namen und auf Risiko des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten. Be- und Entladungen erfolgen mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte. Im Falle von Verzögerungen können Standgelder an den Auftraggeber verrechnet werden. SP wird Rechtsmittel (z.B. Zollrechtsmittel, Rechtsmittel bei Beschlagnahme, usw.) nur über ausdrücklichen und begründeten Auftrag sowie ggf. gegen geeignete Sicherheitsleistung ergreifen.

Zollabfertigung:
Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit aller zur Auftragsabwicklung und für die Zollabfertigung des Gutes bekannt gegebenen Angaben, insbesondere bezüglich des Wertes, Anzahl, Art und Gewicht der Güter. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, SP alle Dokumente fristgerecht zu übergeben, welche zur Erfüllung der Zoll- und Steuervorschriften erforderlich sind. Er haftet für alle Folgen, die aus dem Mangel, der Unzulänglichkeit oder der Unrichtigkeit der Papiere entstehen. Die für die zu beantragende Zollbehandlung anzumeldende Warennummer (Tarifnummer) bzw. etwaig vorhandene VZTA ist vom Auftraggeber gesondert mit einer Einzelweisung bekanntzugeben. Auch garantiert der Auftraggeber die Gültigkeit der übermittelten VZTA. Sofern eine solche Weisung fehlt, ist SP befugt, dies auf Basis der bereitgestellten Unterlagen und der erteilten Infos zu übernehmen. Mögliche daraus resultierenden Fehltarifierungen und Sanktionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Zweifelsfall ist SP zur Einholung einer kostenpflichtigen verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA), auch ohne Zutun des Auftraggebers, berechtigt. Sofern eine durch den Auftraggeber übermittelte VZTA kraft Gesetz oder durch Widerruf oder anderen Gründen ungültig wird, verpflichtet sich der Auftraggeber dies umgehend schriftlich bekannt zu geben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von den Abgabenbehörden vorgeschriebenen Zölle und Abgaben, einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und etwaiger Strafen und anderen Nebenansprüchen unverzüglich, längstens binnen 1 Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung durch SP, vollständig zu bezahlen. Diese Verpflichtung gilt ungeachtet des Umstandes, dass allenfalls auch der Auftraggeber oder andere Personen zu Zollschuldnern werden und/oder eine entsprechende Abgabenvorschreibung von den Zollbehörden erhalten. Dies gilt ebenso, wenn gegen die Vorschreibung ein Rechtsmittel erhoben wird/wurde.

Entgelt, Zahlung:
Genannte Preise sind exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben oder Gebühren. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt fällig. Im Falle vereinbarter Zahlungsziele kann SP die Durchführung weiterer Leistungen von der Einhaltung eigenständig festgesetzter Kreditlimits abhängig machen. Einwendungen gegen Rechnungen sind mit der konkreten Beanstandung spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich an SP zu übermitteln, widrigenfalls die Rechnung als dem Grunde und der Höhe nach anerkannt gilt. Zinsen und Betreibungskosten im Verzugsfall trägt der Auftraggeber.

Lademittel, Container:
Sämtliche Lademittel, insb. Container, sind mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung in unbeschädigtem Zustand, besenrein und frei von Verschmutzungen, angebrachten Labels oder Anschriften sowie Kontaminationen zurückzustellen. Durch Nichteinhaltung entstehende Kosten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Paletten, Gitterboxen und sonstige Lademittel werden von SP ausschließlich nach besonderer schriftlicher Vereinbarung getauscht.

Versicherung, Haftung:
Sendungen werden nicht automatisch transportversichert. Frachtführer haften in vielen Fällen nicht oder bloß limitiert. Die Haftung von SP richtet sich nach den AÖSp und übersteigt in keinem Fall die Grenzen der anwendbaren Transportrechte (insb. MÜ, WA, CMR, CIM, Haager Regeln), der jeweiligen B/L-Bedingungen, AWB-Bedingungen (ersichtlich auf www.iata.org) oder Bedingungen eingesetzter Dienstleister. Beachten Sie die Haftungsbeschränkungen im Falle eines an SP übermittelten SVS -Eindeckungsverbotes. Ungeachtet der Regelung des § 51 lit. b AÖSp ist die Haftung von SP für Luftfracht nach Montrealer Übereinkommen (MÜ) in jedem Fall begrenzt gemäß Art. 22 MÜ. Trotz vereinbarter Luft- oder Seefrachtbeförderung können Streckenteile auch als Oberflächentransport durchgeführt werden. Angaben zum Warenwert in Transportaufträgen, Rechnungen, Frachtbriefen und anderen Dokumenten bedingen mangels ausdrücklicher Zustimmung durch SP keine Erhöhung des Haftungslimits. Erhöhte Haftungslimits werden von SP niemals ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung akzeptiert. Informationen zu Lieferfristen bzw. Abholungs- oder Ablieferterminen sind unverbindlich, SP haftet insb. nicht für Pönalen jeglicher Art. SP haftet für Schäden durch Lademittel (z.B. Kühlcontainer) nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. SP organisiert auf Wunsch passende Transportversicherungen (Prämie, Besorgung, Bearbeitung) zwecks Entschädigung im Falle von Verlust und Beschädigung bis zum vollen Warenwert. Eine Transportversicherung (Prämie, Besorgung, Bearbeitung) erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag sowie auf Basis der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Das unter „Transportversicherung“ offerierte Entgelt enthält neben der an den Versicherer abgeführten Prämie unsere Vergütung für die Versicherungsbesorgung und die Bearbeitung.

Datenschutz:
Auf unserer Website informieren wir detailliert über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 DSGVO und die Betroffenen zustehenden Rechte. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei stets unter Beachtung aller geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen bzw. MitarbeiterInnen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von SP benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter bzw. eigenständig Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und ohne rechtlicher Basis nicht an Dritte weitergegeben.

Diverses:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Ein ein- oder mehrmaliger Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten berührt nicht den Bestand dieser Rechte. Verträge mit SP unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisregeln. Gerichtsstand ist Wien.